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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Martin Schwantner (konzessionierter Skilehrer) Inhaber Skischule Snowmotion e.U.(FN
363520p) im Folgenden kurz "Skischule Snowmotion" genannt -mit dem Sitz in 1210
Wien, Wildbadgasse 6;

1. Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte
zwischen  der  Skischule  Snowmotion  und  den  Kunden  unsere  AGB.  Gegenstand  des
Unternehmens  ist  der  Betrieb  einer  Skischule.  Davon  umfasst  sind  insbesondere
Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen
des  Skilaufens  (ohne  Garantie  eines  bestimmten  Ausbildungserfolges)  sowie  das
Führen und Begleiten beim Skilauf.

2. Vertragsabschluß für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise:
Reservierungen  für  Privatkurse  können  über  Internet,  telefonisch  oder  per  Fax
durchgeführt  werden.  Reservierungen  gelten  erst  nach  schriftlicher Bestätigung  durch
die  Skischule  Snowmotion  als  fest  gebucht.  Die  Angebote  der Skischule  Snowmotion
sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist
ausschließlich  unsere  schriftliche  Auftragsbestätigung  maßgebend.  Mündliche  oder
telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch
die Skischule Snowmotion. Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht
anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten
sind  ohne  Gewähr.  Die  Änderung  von  im  Internet  oder  auf Preislisten  angegebenen
Preisen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.

3. Zahlungsbedingungen:
Sind  keine  anderen  schriftlichen  Vereinbarungen  getroffen,  ist  für  Verträge,  die  via
Internet,  Fax  oder  sonstigen  Fernkommunikationsmitteln  zustande  kommen  und
Privatkurse  betreffen,  unmittelbar  nach  Zugehen  der  schriftlichen Auftragsbestätigung
eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme zu leisten. Eine Buchung ist erst
fixiert, sobald 50% der Auftragssumme eingegangen ist. Die endgültige Abrechnung des
Privatskikurses  erfolgt  nach  Ende der  Dienstleistungen.  Für  am  Erfüllungsort
abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung an den
Skilehrer  direkt  zu  bezahlen.  Bei  Zahlungsverzug  durch  den  Besteller  sind  wir
berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % jährlich zu verrechnen.

4. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Der  Vertragspartner  hat  die  Skischule  Snowmotion  über  seine  Fähigkeiten  und
Erfahrungen  beim  Schilauf  wahrheitsgemäß  und  umfassend  aufzuklären  sowie
selbständig  für  eine  dem  Stand  der  Schitechnik  und  den  äußeren  Bedingungen
entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Skischule Snowmotion
über  seine  körperliche  Fähigkeiten,  insbesondere  seinen  Gesundheitszustand  und
allfällige  Leiden,  umfassend  aufzuklären.  Vor  Beginn  des  Unterrichtes  ist  durch  den
Vertragspartner  selbständig  die  Überprüfung  der  Skiausrüstung  (insbesondere
Skibindung)  durch  einen  Fachbetrieb  zu  veranlassen.  Die  Gruppeneinteilung  bei
Schikursen  erfolgt  durch  die  Skischule Snowmotion.  Sollte  während  des  Kurses  eine
andere Einstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese
Entscheidung  zu  befolgen.  Andernfalls  ist  die  Skischule  Snowmotion  zur
Vertragsauflösung  berechtigt.  Der  Vertragspartner  hat  die  an  ihn  ergehenden
Anweisungen der SkischuleSnowmotion zu befolgen. Eine beharrliche Missachten einer
Anweisung berechtigt  die  Skischule  Snowmotion  zur  umgehenden  Vertragsauflösung.
Die  Teilnahme  an  Dienstleistungen  der  Skischule  Snowmotion  unter  Alkohol- oder
Drogeneinfluss  berechtigt  die  Skischule  Snowmotion  zur  umgehenden
Vertragsauflösung.  Der  Vertragspartner  hat  in  den  geschilderten  Fällen  der
Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

5. Haftungsbestimmungen:
Grundsätzlich  haftet  die  Skischule  Snowmotion  ausschließlich  für  Schäden, die  direkt
mit  der  Tätigkeit  der  Skischule  Snowmotion  in  Zusammenhang  stehen  und  die
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.

6. Gewährleistung:
Der  Vertragspartner  hat  allfällige  Reklamationen  unverzüglich  vor  Ort  dem Skilehrer
bekanntzugeben,  um  für  Abhilfe  zu  sorgen.  Bei  schuldhaftem Nichtanzeigen  besteht
kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen die Skischule Snowmotion
sind  spätestens  4  Wochen nach  Entstehen  schriftlich  geltend  zu  machen  und  zu
begründen.

7. Rücktritt
Für Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 30 Tage vor Beginn
ohne  Anfall  einer  Stornogebühr  möglich  ist.  Erfolgt  die Stornierung  hingegen  erst  zu
einem  späteren  Zeitpunkt,  ist  die  Skischule Snowmotion  dazu  berechtigt,  den  vollen
Betrag  gemäß  bestätigter  Buchung  zu  verrechnet.  Werden  einzelne  Tage  einer
bestätigten  Reservierung  nicht  in Anspruch  genommen,  ist  die  Skischule  Snowmotion
berechtigt, den vereinbarten Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen.
Bei  Gruppenkursen  ist  eine  Rückerstattung  bereits  erbrachter  Zahlungen  nur  bei
unfallbedingten  Ausfällen,  unter  Vorlage  des  Originalbeleges  und  eines  ärztlichen
Attests eines  ortsansässigen  Arztes  möglich.  Der  rückzuerstattende  Betrag  wird  auf
Grundlage  der  tatsächlich  erbrachten  Dienstleistungen  für  diesen  Zeitraum  neu
berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere
Tagessätze  in  Rechnung  gestellt  werden.  Bei  Rücktritt  während  einer  laufenden
Dienstleistung  oder  bei  Nichterscheinen  zum  vereinbarten Termin  erfolgt 
keine  Rückerstattung. 
Wenn  die  Witterungsverhältnisse  die Durchführung  der  Dienstleistung  aus
Sicherheitsgründen  nicht  gewährleisten,  behält  sich  die  Skischule  Snowmotion  das
Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen.Lediglich im Falle der
Absage besteht  die  Verpflichtung  der  Skischule  Snowmotion,  das  anteilige  Entgelt
zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehenden Anspruch steht dem Vertragspartner nicht
zu.

8. Erfüllungsort
Wird in der Auftragsbestätigung angegeben.

9. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz
der Skischule Snowmotion sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

10. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.

11. Salvatorische Klausel
Sollten  einzelne  Bestimmungen  dieser  AGB  unwirksam  sein,  so  berührt  dies  die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.
Die  unwirksame  Bedingung  ist  durch  eine  derartige  Bestimmung  zu  ersetzen,  die  der
unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.




Impressum:

Unternehmungsbezeichnung      
Inhaber   
Form        
Sitz      
Tel.     
Web    
E-Mail  
UID:
FB-Handesgericht Wien:
Gerichtsstand:       
Aufsichtsorgane:





Impressum: Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, 363 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. § 25 Mediengesetz.


Skischule Snowmotion e. U.
Martin Schwantner
Einzelunternehmen
Wildbadgasse 6, 1210 Wien
+43664/4068475
privatskilehrer.at
skischule-snowmotion@gmx.at
ATU 57508389
363520p
Wien
Sportamt der Stadt Wien Ma 51
Amt der Vorarlberger Landesregierung -  Sportreferat
Vorarlberger Skischulverband